Im Kanton Aargau gilt eine einheitliche Prämienregion. Ob Sie in Aarau, Baden, Brugg oder Zofingen wohnen: Beim Vergleich entscheiden vor allem Krankenkasse, Alter, Franchise, Modell und Unfalldeckung über die persönliche Prämie.
Eine Prämienregion im ganzen Kanton Aargau
Der Aargau gehört nicht zu den Kantonen mit zwei oder drei Prämienregionen. Dadurch ist die amtliche Gemeindezuordnung für einen kantonsinternen Preisunterschied nicht ausschlaggebend. Der korrekte Wohnort gehört dennoch in jeden persönlichen Vergleich.
Nutzen Sie für verbindliche Grundversicherungsprämien den offiziellen Rechner Priminfo. Die BAG-Übersicht erklärt, welche Kantone regional unterteilt sind.
Diese vier Angaben sollten vergleichbar bleiben
| Angabe | Darauf achten |
|---|---|
| Franchise | Gleiche Stufe vergleichen und das eigene Kostenrisiko berücksichtigen. |
| Versicherungsmodell | Erste Anlaufstelle, Praxisliste und Überweisungsregeln prüfen. |
| Unfalldeckung | Nur bei ausreichender Deckung über den Arbeitgeber ausschliessen. |
| Versicherungsjahr | Für den Wechsel ausschliesslich genehmigte Prämien 2027 vergleichen. |
Passt das Modell zu Ihrem Alltag?
Wer seine bisherige Praxis behalten möchte, sollte vor dem Wechsel deren Teilnahme am konkreten Hausarzt- oder HMO-Modell bestätigen lassen. Bei einem Telmed-Modell ist wichtig, wann die telefonische oder digitale Erstberatung vorgeschrieben ist. Prüfen Sie auch, wie Notfälle und Behandlungen ausserhalb des Wohnorts geregelt sind.
Ein günstigeres Modell ist nur dann sinnvoll, wenn Sie dessen Ablauf im Alltag einhalten können. Weitere Unterschiede erklärt unser Ratgeber zu Hausarzt, HMO und Telmed.
Prämienverbilligung Aargau 2027
Die SVA Aargau ist für die Prämienverbilligung zuständig. Für 2027 können Personen ohne erhaltenen Anmeldecode einen Code bestellen. Mit dem Code ist die Online-Anmeldung nach den aktuellen Angaben der SVA bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Prüfen Sie Ihren Anspruch und die benötigten Schritte direkt bei der SVA.
Häufige Fragen
Gibt es im Aargau mehrere Prämienregionen?
Nein. Der Kanton Aargau hat eine einheitliche Prämienregion.
Soll ich nur die Monatsprämie vergleichen?
Nein. Berücksichtigen Sie auch Franchise, Selbstbehalt und die Regeln des gewählten Versicherungsmodells.
Wo beantrage ich die Prämienverbilligung?
Direkt bei der SVA Aargau. Eine Anfrage auf dieser Website ersetzt den offiziellen Antrag nicht.
Nächste Schritte
Stand: 4. Oktober 2026. Verbindlich sind die Unterlagen des Versicherers und die Angaben der zuständigen Behörde.
Erfassen Sie Ihre Angaben kostenlos und unverbindlich.